Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Auf der Straße Dhünnberg wird in beiden Fahrtrichtungen von der Mülheimer Straße bis zur Höhe des Gebäudes Dhünnberg 57 eine streckenbezogene Tempo 30-Regelung festgelegt.


Der Bürgerantragsteller, Herr Austenfeld, erläutert seinen Antrag. 

 

Herr Laufs (36) weist im Verlauf der Diskussion darauf hin, dass die von den Bürgerantragstellern beantragte Ausweitung der Tempo 30-Regelung aus Sicht der Verwaltung rechtlich nicht umsetzbar ist, da eine konkrete Gefahrenlage, über den Bereich zwischen der Mülheimer Straße und der Johannes-Dott-Straße/KGS Thomas-Morus-Schule hinaus, nicht begründet werden kann. Dies wurde bereits in der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2016 zum Bürgerantrag dargestellt.  

 

Aus der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III jedoch eine wie im Bürgerantrag beschriebene Ausweitung der Tempo 30-Regelung befürwortet.

 

Herr Laufs (36) verweist nochmals auf seine zuvor geäußerten rechtlichen Bedenken. Bei Beschlussfassung müsste von der Verwaltung rechtlich geprüft werden, ob ein derartiger Beschluss beanstandet werden muss.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt über den Bürgerantrag Nr. 2016/1085 abstimmen.


dafür:         10  (5 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     1  (FDP)