Herr Oberbürgermeister Richrath eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er weist auf die „Leverkusen-Hymne“ von Radio Leverkusen hin, die er anschließend abspielen lässt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist darauf hin, dass der WDR um Drehgenehmigung gebeten hat. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Außerdem erklärt er, dass Herr Born für leverkusen.com eine Drehgenehmigung für die Sitzung beantragt hat. Da davon auszugehen ist, dass er die Gesamtaufnahme fast vollständig in leverkusen.com abspielen lässt und sie dauerhaft archiviert, also für jedermann auf Dauer einsehbar sein wird, beabsichtigt Herr Oberbürgermeister Richrath, über diesen Wunsch auf Drehgenehmigung abstimmen zu lassen.

 

Zuvor weist er darauf hin, dass Ratsmitglieder und Mitglieder der Verwaltung mit Ausnahme der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters aufgrund des Schutzes ihrer Persönlichkeitsrechte im Einzelfall die Aufnahme ihrer Wortbeiträge bzw. ihres Bildes verweigern können. Aus diesem Grund wird er nach einem positiven Beschluss über die Drehgenehmigung die Ratsmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fragen, wer von Ihnen für sich die Aufnahme und den Mitschnitt seines Wortbeitrages bzw. seines Bildes ablehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag auf Drehgenehmigung abstimmen.

 

- einstimmig -

 

Wie angekündigt fragt Herr Oberbürgermeister Richrath anschließend ab, ob jemand von Rat oder Verwaltung für sich den Mitschnitt der Sitzung ablehnt. Hierzu meldet sich niemand.

 

Zum Thema Luftreinhalteplanung in Leverkusen berichtet Herr Oberbürgermeister Richrath Folgendes:

 

„Wie Ihnen vielleicht aus der Medienberichterstattung der letzten Tage bekannt ist, wurde an der seit Januar 2015 eingerichteten Luftmessstation an der Gustav-Heinemann-Straße der Jahresmittelwert 2015 für Stickstoffdioxid mit 47 Mikrogramm pro Kubikmeter durch das LANUV festgestellt. Dies bedeutet, dass der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich überschritten wurde.

 

Für Feinstaub pm10 wird entgegen vielfach anderer Behauptungen der Grenzwert weit unterschritten.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist durch das Land Nordrhein-Westfalen in einem formellen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung bis spätestens Ende 2017 ein sogenannter Luftreinhalteplan aufzustellen. Das Landesumweltministerium hat dies bereits in einem  entsprechenden Erlass an die Bezirksregierung in Köln als zuständiger Behörde verfügt.

 

Über die konkreten Inhalte und Rahmenbedingungen des Luftreinhalteplanes kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einschätzung vorgenommen werden. Dies bleibt dem genannten Aufstellungsverfahren vorbehalten.

 

Der Verwaltungsvorstand hat hierzu unter Federführung des Umweltdezernates eine interdisziplinäre Projektgruppe eingerichtet, die je nach Aufgabenstellung und Projektfortschritt tätig wird.

 

Die Politik wird über den Fachausschuss für Bürger und Umwelt und den Rat über den jeweiligen Verfahrensstand informiert.“

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist darauf hin, dass zu Beginn der Sitzung ergänzende Beratungsergebnisse auf den Tisch gelegt wurden.

 

Im nichtöffentlichen Teil wird noch eine Ergänzung zur Vorlage Nr. 2016/1136 - „Neubau einer Hauptfeuer- und Rettungswache als Ersatz für die Wache Stixchesstraße 162 im Rahmen eines Lebenszyklusmodells - Vergabebeschluss“ - auf den Tisch gelegt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt daraufhin über die vor der Sitzung verteilte Arbeitstagesordnung abstimmen.

 

Diese wird einstimmig beschlossen.