Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Leverkusen 2015 - 2020 (s. Anlage zur Vorlage).

2.    Er trägt gemäß der gesetzlichen Vorgaben (§§ 79 Abs. 2 SGB VIII, 15 Abs. 3 KJFöG) dafür Sorge, dass von den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu verwenden ist. Die Höhe des angemessenen Anteils ist im Rahmen der Beratungen ab dem Haushaltsplan 2015 festgelegt. Der Gesamtumfang des in der Vorlage genannten Ansatzes wird unter Berücksichtigung einer 3%igen Steigerung der Zuschussmittel für den Ansatz „Aufwendungen für Zuschüsse (KEP)“ für die Dauer des Kinder- und Jugendförderplans fortgeschrieben.


dafür:         41  (OB, 14 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 1 OP, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)

Enth.:           2  (PRO NRW)