Beschluss:

 

Vor dem Haus Quettinger Straße 279 werden Stellplätze durch Beschilderung auf dem Geh-/Radweg eingerichtet. Aufgrund des vorhandenen Unterbaus dürfen jedoch nur Pkw’s den Bereich nutzen.

Es handelt sich um eine zeitlich befristete Maßnahme. Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Einrichtung.


- einstimmig -