Herr Bürgermeister Wölwer lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2015 wird mit einer Bilanzsumme von 8.381.443,39 € und einem Jahresüberschuss von 639.981,14 € (inklusive 152.000,00 € Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 639.981,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2015 wird mit einer Bilanzsumme von 40.773,49 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,76 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 3 der Vorlage) festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss 2015 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2016 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Wölwer über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Rf. Bunde, Rh. Danlowski, Rh. Feister, Rh. Omankowsky und Rh. Schweiger haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.