Sitzung: 29.08.2016 RAT/020/2016
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2016/1165
Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs.1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Die Politik nimmt das Ergebnis der Jury zustimmend zur Kenntnis. Der Beitrag der Gewinnerbüros (Arbeitsgemeinschaft) Pahl + Weber-Pahl Planungsgesellschaft, Darmstadt, Katja König Landschaftsarchitekten bdla, Darmstadt, und osd GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, wird Grundlage für die zukünftige Planung des Dachs ZOB Wiesdorf sowie der Umfeldflächen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Büros (Arbeitsgemeinschaft) Pahl + Weber-Pahl Planungsgesellschaft, Darmstadt, Katja König Landschaftsarchitekten bdla, Darmstadt, und osd GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, mit der Erarbeitung der weiteren Planung inkl. Entwurfsplanung als Grundlage für den zu stellenden Förderantrag zu beauftragen.
Leverkusen, 06.07.16 / 07.07.16
gezeichnet:
Richrath Rh. Schönberger Rh. Ippolito
dafür: 41 (OB, 13 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 PRO NRW, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 4 (BÜRGERLISTE)