Frau Bürgermeisterin Lux lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 6.872.138,83 € und einem Jahresüberschuss von 1.507.092,38 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2015 wird genehmigt.
c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.507.092,38 € werden 1.400.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:
Stadt Leverkusen 10 % 140.000 €
EVL GmbH & Co. KG 90 % 1.260.000 €.
Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 107.092,38 € zugeführt.
d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
- einstimmig -
Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.
- einstimmig -
Rh. Löb hat gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.