Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, den Siebelplatz gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerweg neu zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, den Siebelplatz gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerweg neu zu widmen.
- einstimmig -