Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW folgende Verkehrsflächen zu widmen:

 

1.    Ringstraße (Kleingansweg bis Hitdorfer Straße) als Gemeinde- / Hauptverkehrsstraße,

2.    Verbindungsweg von der Ringstraße zur Lohrstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

3.    Heerweg (Hitdorfer bis Ringstraße) als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,

4.    Verbindungsweg vom Heerweg zur Lohrstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,

5.    Parkplatz an der Hitdorfer Straße als Platz der Gemeinde,

6.    Parkflächen westlich der Ringstraße (Nähe Heerweg) als Platz der Gemeinde.


- einstimmig -