Nachstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung von einer Birke im Außengelände der Kindertagesstätte Pregelstraße wird zugestimmt.
Leverkusen, 02.08.16
gezeichnet:
Sidiropulos Schmitz
Bezirksvorsteherin stv. Bezirksvorsteher
- einstimmig -