Die Tageordnungspunkte 3.1 (Vorlage Nr. 2016/1222) und 3.2 (Antrag Nr. 2016/1264) werden gemeinsam beraten.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) kritisiert, dass keine Abwägung des Schutzgutes Mensch und Naturschutzbelangen stattgefunden hat (vgl. S. 4 der Vorlage). Neben einer tiefergehenden Prüfung dieses Aspekts, möchte sie die Prüfung auch auf weitere Stadtgebiete ausweiten, z.B. Meckhofen.

 

Rh. Eimermacher (CDU) lässt über die Vorlage in der Fassung der Beschlussempfehlung wie in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 15.09.2016 abstimmen:

 

„Der Rat beauftragt auf der Basis dieses Sachstandes die Verwaltung,

alternativ c)

bei der Nordrheinischen Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG) eine ausreichende Fristverlängerung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Höheren Landschaftsbehörde bzw. Bezirksregierung Köln zu beantragen. Die Verwaltung wird sodann beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln mit dem Ziel aufzunehmen, die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Planänderungsverfahren zu schaffen und eine alternative Trassenführung der Erdgasparallelleitung abseits der GGS Waldschule und der Wohnbebauung in der Waldsiedlung zu erreichen.“

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

- einstimmig –

 

 

Die Fraktion BÜRGERLISTE zieht ihren Antrag Nr. 2016/1264 zurück, da sich der Finanz- und Rechtsausschuss bei TOP 3.1. für die Alternative c) ausgesprochen hat.