Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Bürgerantrag und den Ergänzungsantrag in der Fassung des Finanz- und Rechtsausschusses abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie das generelle Grillverbot im Stadtgebiet (§ 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen) eingegrenzt werden kann.

In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung prüfen, mit welchem Aufwand in jedem Stadtbezirk zunächst eine Fläche für das öffentliche Grillen ausgewiesen werden kann, die brandschutztechnischen Anforderungen genügt.

 

Die Flächen sollten im Bereich der aktuellen Freizeit-Hotspots liegen, z.B. in Parks, an Seen oder Flüssen. Die Fläche muss mit einer entsprechenden Beschilderung versehen werden, auf denen die Regeln für die Nutzung zum Grillen enthalten sind. Es sind geeignete Behälter für die Aufnahme der Grillkohlenreste und für Restmüll aufzustellen. Die Einhaltung der Regeln sollte stichprobenhaft erfolgen. Eine regelmäßige Entsorgung der Reste sollte ohne großen Mehraufwand im Rahmen von regelmäßigen Müllabholungen möglich sein.

Die Ausweisung erfolgt im Rahmen einer Testphase für ein Jahr. Nach der Testphase wird in den zuständigen Gremien berichtet, welche positiven und negativen Effekte in Bezug auf Müll und Lärm beobachtet worden sind. Danach können die Gremien entscheiden, ob die Flächen ausgeweitet werden.

 

Im Rahmen der vorgenannten Prüfung sind auch die mit der Umsetzung der Maßnahme verbundenen Kosten und (personellen) Aufwendungen zu ermitteln.

 

dafür:         43  (OB, 14 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     2  (1 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Mit diesem Beschluss ist die Vorlage Nr. 2016/1155 erledigt.