Beschluss:

 

1.      Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 114/74 – 4. Änderung – „Wiesdorf – westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 114/74 – 4. Änderung – „Wiesdorf – westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlagen 2 und 3 der Vorlage) einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

3.      Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


- einstimmig -