Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die seitens der Verwaltung aufgestellte Kosten- und Finanzierungsübersicht zur behindertengerechten Rampe sowie zur Dichtigkeitsprüfung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      An dem Beschluss zum Konzept der rückwärtigen Verlängerung der Wohnwege zur Kastanienallee wird nicht festgehalten. Der diesbezügliche Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 24.09.09 zur Vorlage Nr. Bez. III/144/16. TA wird aufgehoben.

 

3.      Als erste Maßnahme wird der Wohnweg an den Häusern Julius-Leber-Straße 57 - 69 mit einer behindertengerechten Rampe unter Beibehaltung der Treppe ausgestattet.


Herr Bezirksvorsteher Gietzen ruft den Tageordnungspunkt 9 mit allen Bürgeranträgen und der Verwaltungsvorlage zu einer gemeinsamen Beratung auf.

 

Zunächst gibt Herr Syring (66) zu den Beratungen der Bürgeranträge folgende Information zur Kenntnis:

 

„Aufgrund der vor Ort dargestellten Abmessungen einer behindertengerechten Rampe  (DIN 18024) sowie der weiterhin notwendigen und von den Anwohnern gewünschten Treppenanlage, ist eine Gesamtbreite von mindestens 3,25 m (1,75 Podest plus 1,50 Gehweg) notwendig.

 

Die städt. Parzelle gliedert sich in die 1,20 m breite vorhandene Treppenanlage und den angrenzenden Grünstreifen von 1,30 m. Insgesamt stehen somit nur 2,50 m zur Verfügung und somit nicht ausreichend Platz um eine DIN-gerechte Lösung für Rampe und Gehweg zu finden.

 

Die vorhandene Breite des Grünstreifens lässt nur eine Rampenlösung zu, die in Anlehnung an die DIN eine Nutzbreite von ca. 1,00 m vorsieht.

Diese Reduzierung ist jedoch gerechtfertigt, da nur ein eingeschränkter Personenkreis der sieben Häuser Julius-Leber-Straße 57 - 69 diese Rampe benutzen wird.

 

Alle anderen Vorgaben bezüglich Längsneigung und Zwischenpodest werden eingehalten.

 

 

Montage einer Hubbühne als Ersatz für die Rampe

 

Mit Datum vom 26.11.2009 liegt ein Angebot zu einer kleinen Hubbühne vor, die den Höhenunterschied von ca. 70 - 80 cm mit einer Art Tisch überwindet, auf dem Personen mit Rollatoren bzw. Rollstühle selbstständig den Höhenunterschied überwinden können.

 

Die Gesamtkosten liegen bei 14.000,- Euro und somit über den Kosten einer baulichen Rampe die laut Vorlage mit 12.500,- Euro kalkuliert wurde. Hinzu kommen noch notwendige Tiefbauarbeiten für den Schacht der Hebebühne in Höhe von ca. 1.500,- Euro.

Für einen Wartungsvertrag, die gesetzlichen Hauptuntersuchungen etc. entstehen jährliche laufende Kosten in Höhe von ca. 1.000,- Euro.

Insgesamt ist eine Hebebühne deutlich teurer als eine Rampenlösung. Unter der Beachtung der Folgekosten ist daher einer Rampe zu bevorzugen.“

 

Herr Bezirksvorsteher Gietzen schlägt vor, den Herren Prieß und Helm als Bürgerantragstellern mit unterschiedlicher Zielrichtung Rederecht zu erteilen, den bereits angehörten Bürgerantragstellerinnen Frau Conrads und Frau Weinert jedoch nicht. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Die Herren Prieß und Helm erläutern daraufhin nacheinander die Hintergründe und Argumente ihrer Bürgeranträge.

 

Im Laufe der sich anschließenden Diskussion stellen Frau Conrads und Frau Weinert nacheinander nochmals Anträge auf Erteilung des Rederechts.

Da Frau Conrads und Frau Weinert als Antragstellerinnen der Bürgeranträge 0148/2009 und 0149/2009 bereits in der Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 05.10.09 Rederecht ausübten und es einen gemeinsamen Ortstermin mit den Antragstellerinnen, den Bezirksvertretern und der Verwaltung am 17.11.09 gab, werden die Anträge auf Erteilung des Rederechts durch die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III jeweils mehrheitlich abgelehnt.

 

Auf Nachfrage von Bezirksvertreter Lind (pro NRW) nach der Umgestaltung der Treppe mit Podest (Niedrigstufen) erläutert Herr Syring (66), dass diese Lösung für Rollstuhlfahrer nur mit fremder Hilfe zu bewältigen ist und somit nicht in Frage kommt.


- einstimmig -