Beschluss:

 

1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 4 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A)      Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I/A 1:     Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

I/A 2:     07_Änd_208_B_II_Äußerung_01

 

I/B       Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

I/B 1:     Bundesnetzagentur

              Fehrbelliner Platz 3

              10707 Berlin

             

I/B 2:     Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

              Postfach 30 08 65

              40408 Düsseldorf

 

I/B 3:     Deutsche Telekom Technik GmbH

              Postfach 10 07 09

              44782 Bochum

 

I/B 4:     WfL GmbH

              Dönhoffstraße 39

              51373 Leverkusen

 

I/B 5:     Bezirksregierung Köln, Dezernat 53

              Zeughausstraße 2-10

              50667 Köln

 

I/B 6:     Geologischer Dienst NRW

              De-Greiff-Straße 195

              47803 Krefeld

 

I/B 7:     Eisenbahn-Bundesamt

              Werkstattstraße 102

              50733 Köln

 

I/B 8:     Stadt Burscheid, Stab Stadtentwicklung, Umwelt u. Liegenschaften

              Postfach 14 20

              51390 Burscheid

 

I/B 9:     PLEdoc GmbH

              Postfach 12 02 55

              45312 Essen

 

I/B 10:   Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West

              Deutz-Mülheimer-Straße 22-24

              50679 Köln.

 

 

2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 5 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A)     Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

II/A 1:    7_Änd_208_B_II_Stellungnahme_01

 

 

II/B)     Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II/B 1:    Vodafone GmbH

              D2 Park 5

              40878 Ratingen

 

II/B 2:    WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen

              Dönhoffstr. 39

              51373 Leverkusen.

 

3. Über die während der 2. öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen III/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen III/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 6 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

III/A)    Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

Im Rahmen der 2. Öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme der Öffentlichkeit eingegangen.

 

III/B)    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

III/B 1:   Westnetz GmbH

Florianstraße 15-21

44139 Dortmund

 

III/B 2:   Vodafone GmbH

D2-Park

40878 Ratingen

 

III/B 3:   Stadt Monheim

Postfach 10 06 61

40770 Monheim am Rhein

 

III/B 4:   Amprion GmbH

Rheinlanddamm 24

44139 Dortmund

 

III/B 5:   Telefonica Germany GmbH & Co. OHG

Überseering 33a

22297 Hamburg

 

III/B 6:   Stadt Burscheid

Postfach 14 20

51390 Burscheid

 

III/B 7:   AVEA GmbH & Co. KG

Im Eisholz 3

51373 Leverkusen

 

III/B 8:   Deutsche Bahn AG - DB Immobilien

Deutz-Mülheimer Straße 22-24

50679 Köln

 

III/B 9:   IHK Köln

Geschäftsstelle Leverkusen / Rhein-Berg

An der Schusterinsel 2

51379 Leverkusen.

 

4. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „neue bahnstadt opladen - Westseite“ (Anlagen 7 und 8 zur Niederschrift) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch - Baugesetzbuch - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit

 

·         der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

sowie

·         § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), in Kraft getreten am 4. Juli 2015

 

beschlossen.

 

5. Die als Anlage 8 zur Niederschrift beigefügte Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.


Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt zu Protokoll, dass die Fraktion BÜRGERLISTE gegen die Verwendung des Geländes für Wohnbebauung ist, da es neben den Gütergleisen liegt.


dafür:         39  (OB, 15 CDU, 14 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     4  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           3  (2 PRO NRW, 1 LEV PARTEI)