Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, den Platz an der Bahnstadtchaussee 4-8 als Platz der Gemeinde beschränkt auf den Fußgängerverkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, den Platz an der Bahnstadtchaussee 4-8 als Platz der Gemeinde beschränkt auf den Fußgängerverkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.
- einstimmig -