Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Werkstättenstraße als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Werkstättenstraße als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen.
- einstimmig -