Beschluss:

 

1.   Der Rat nimmt die Einschätzung der Verwaltung auf Basis der als Anlage 2 der Vorlage beigefügten rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte, Münster, zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.   Der Rat beschließt, dass die Stadt keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen vor dem Bundesverwaltungsgericht erhebt und damit dort auch keinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage stellt. 


dafür:         39  (OB, 15 CDU, 13 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 1 LEV PARTEI)

dagegen:     7  (1 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 Soziale Gerechtigkeit)