Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „südlich Olof-Palme-Straße“ geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


- einstimmig -