Gremium: Rat der Stadt Leverkusen

Rh. Ippolito eröffnet die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Anschließend eröffnet Herr Oberbürgermeister Richrath die öffentliche Sitzung des Rates und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Sodann weist er darauf hin, dass der WDR um Drehgenehmigung gebeten hat. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Er erklärt, dass Herr Born für leverkusen.com eine Drehgenehmigung für die Sitzung beantragt hat. Da davon auszugehen ist, dass er die Gesamtaufnahme fast vollständig in leverkusen.com abspielen lässt und sie dauerhaft archiviert, also für jedermann auf Dauer einsehbar sein wird, beabsichtigt Herr Oberbürgermeister Richrath, über diesen Wunsch auf Drehgenehmigung abstimmen zu lassen.

 

Zuvor erläutert er, dass Rats- und Ausschussmitglieder sowie Mitglieder der Verwaltung mit Ausnahme der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters aufgrund des Schutzes ihrer Persönlichkeitsrechte im Einzelfall die Aufnahme ihrer Wortbeiträge bzw. ihres Bildes verweigern können. Aus diesem Grund wird er nach einem positiven Beschluss über die Drehgenehmigung die Rats- und Ausschussmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fragen, wer von ihnen für sich die Aufnahme und den Mitschnitt seines Wortbeitrages bzw. seines Bildes ablehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag auf Drehgenehmigung abstimmen.

 

- einstimmig -

 

Wie angekündigt fragt Herr Oberbürgermeister Richrath anschließend ab, ob jemand von Rat, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen, oder Verwaltung für sich den Mitschnitt der Sitzung ablehnt. Hierzu meldet sich niemand.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist auf die auf den Tisch gelegte Arbeitstagesordnung hin, in die die Tagesordnungspunkte aus der Einladung und dem Nachtrag, weitere Anträge sowie alle Stellungnahmen und Ergänzungen eingearbeitet worden sind, die bis heute vorlagen.

 

Er weist darauf hin, dass außerdem folgende Unterlagen auf den Tisch gelegt wurden:

 

- Eine Stellungnahme der Verwaltung vom 17.02.17 zum Tagesordnungspunkt 9.3 - „Beginn der Baumaßnahmen B 8 (Teil I)“

 

- Eine Ergänzung vom 20.02.17 zum Tagesordnungspunkt 19 - „Satzungsänderung der Carl-Duisberg-Stiftung“

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Arbeitstagesordnung abstimmen.

 

- einstimmig -

 

Zu Tagesordnungspunkt 2 - „Um- und Ausbau der Autobahnen sowie der Rheinquerung in Leverkusen“ - hat Herr Dr. Peter Knopf einen Antrag auf Rederecht gestellt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist darauf hin, dass ein Rederecht ausnahmsweise möglich ist, da es sich um eine gemeinsame Sitzung des Rates und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen handelt. Bei einem positiven Votum wird er das Rederecht nach dem Vortrag durch die Bürgerinitiativen gewähren.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über die Gewährung des Rederechtes für Herrn Dr. Peter Knopf abstimmen.

 

dafür:         44  (OB, 15 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

Enth.:           1  (CDU)

 

Aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen erhebt sich gegen die Erteilung des Rederechtes kein Widerspruch.

 

Zu Tagesordnungspunkt 2.2 - „Ablehnung der Kombilösung beim Um- und Ausbau der Autobahnen und der Rheinquerung in Leverkusen“ - hat der Bürgerantragsteller, Herr Bernd Ruhnau, einen Antrag auf Rederecht gestellt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist darauf hin, dass auch hier ein Rederecht aufgrund der gemeinsamen Sitzung ausnahmsweise möglich ist und er bei einem positiven Votum das Rederecht nach dem Vortrag durch die Bürgerinitiativen gewähren wird.

 

Er lässt über die Gewährung des Rederechtes für Herrn Bernd Ruhnau abstimmen.

 

dafür:         44  (OB, 15 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 LEV PARTEI)

Enth.:           1  (CDU)

 

Aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen erhebt sich gegen die Erteilung des Rederechtes kein Widerspruch.