Gremium: Rat der Stadt Leverkusen

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die für 2018 im HSP festgeschriebenen Erhöhungen der Hebesatzpunkte der Gewerbesteuer (von derzeit 475 auf 506) sowie der Grundsteuer A (von seit diesem Jahr 350 auf 405) und Grundsteuer B (von seit diesem Jahr 700 auf 810) – werden einer kritischen Prüfung durch die Verwaltung unterzogen. Ziel ist es, die Anhebung der Hebesätze mit aller Kraft zu verhindern. Die Verwaltung legt hierzu mit dem Haushaltsplanentwurf 2018 ein kreatives Konzept vor, wie die Erhöhungen sowohl durch Streichungen, aber auch durch sinnvolle Umschichtungen und alternative Planungen umgangen oder zumindest massiv abgemildert werden können. Bei dem zu entwickelnden kreativen Konzept sind auch Beiträge der Beteiligungsgesellschaften mit einzubringen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Haushaltes 2018 die finanzpolitischen Sprecher und die jeweiligen Fachpolitiker einzubeziehen. Zu entsprechenden Arbeitsgesprächen sind die Fachdezernate unter Einbeziehung von Dezernat II / Fachbereich Finanzen einzuladen. Damit wird bereits im Vorfeld einer Beschlussfassung zum Haushalt 2018 die zur Verfügung stehende Finanzmasse ersichtlich und auf dieser Basis der Abwägungsprozess, ob Steuererhöhungen vermieden werden können, allen Beteiligten transparent und ergebnisoffen dargestellt.

 

3.    Die Verwaltung wird ferner beauftragt, Beratungsleistungen für die Themen

      Zuwachs des Personalaufwands brechen,
      Verwaltungsstrukturen kritisch überprüfen,
      Raumkonzept für die Verwaltung neu konzipieren,
      Wirtschaftlichkeitsverbesserung durch Digitalisierung erreichen,

 

bei der Gemeindeprüfungsanstalt zu beantragen.


Herr Stadtkämmerer Stein verweist auf die mit allen Dezernenten abgestimmte Stellungnahme der Verwaltung. Insbesondere stellt er nochmals folgendes heraus:

 

Die Verwaltung sagt zu, dass sie die Zielsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses - Prüfung, ob Steuererhöhungen ab 2018 vermeidbar sind oder zumindest abgefedert werden können - zum Anlass nimmt, im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Haushaltes 2018 die finanzpolitischen Sprecher und die jeweiligen Fachpolitiker einzubeziehen. Zu entsprechenden Arbeitsgesprächen werden die Fachdezernate unter Einbeziehung von Dezernat II / Fachbereich Finanzen einladen. Damit wird bereits im Vorfeld einer Beschlussfassung zum Haushalt 2018 die zur Verfügung stehende Finanzmasse ersichtlich und auf dieser Basis der Abwägungsprozess, ob Steuererhöhungen vermieden werden können, allen Beteiligten transparent und ergebnisoffen dargestellt.

 

Herr Stadtkämmerer Stein macht darauf aufmerksam, dass die Beschlussfassung zum Haushaltsbegleitbeschluss auch den Ratsauftrag an die Verwaltung beinhaltet, Beratungsleistungen für die in o. g. Stellungnahme genannten Themen

 

          Zuwachs des Personalaufwands brechen,

          Verwaltungsstrukturen kritisch überprüfen,

          Raumkonzept für die Verwaltung neu konzipieren,

          Wirtschaftlichkeitsverbesserung durch Digitalisierung erreichen,

 

bei der Gemeindeprüfungsanstalt zu beantragen.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet darum, auch die Beteiligungsgesellschaften einzubeziehen.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag unter Einbeziehung der Aussagen des Stadtkämmerers abstimmen.


dafür:         23  (14 CDU, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 FDP)

dagegen:  19  (OB, 11 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (LEV PARTEI)