Die Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 werden gemeinsam beraten. Rf. Behrendt (CDU) gibt die in der Anlage 2 zu dieser Niederschrift angefügte Chronologie zu Protokoll.

 

Frau Beigeordnete Deppe verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Finanzierung. Frau Beigeordnete Deppe zitiert aus dem offenen Brief von Herrn Oberbürgermeister Richrath, der inhaltlich die Verwaltungsmeinung darstellt:

„Angesichts der Haushaltslage der Stadt ist eine Realisierung dieses Ratsauftrages in der Form der Errichtung von Grillhütten o.ä., verbunden mit einer intensiven Überwachung durch städtisches Personal, nicht darstellbar. Vor der – frühestens kurz vor den Sommerferien zu erwartenden – Haushaltsgenehmigung wäre es haushaltsrechtlich unzulässig, hierfür Finanzmittel einzusetzen, denn es handelt sich um eine klassische freiwillige Aufgabe. Auch nach der Haushaltsgenehmigung würde dies sowohl der bisherigen Haushaltsgenehmigung der Bezirksregierung als auch dem Haushaltsbegleitbeschluss aus der letzten Ratssitzung widersprechen.“

 

Rh. Schönberger (CDU) stellt den Grundgedanken der Vorlage in den Vordergrund, die das öffentliche Grillen ordnen soll; dies funktioniert jedoch nur dann, wenn entsprechende Kontrollen der ordnungsgemäßen Nutzung der Grillplätze stattfinden.

 

Rh. Ippolito (SPD) befragt die Antragsteller aus seiner Fraktion, ob eine entsprechende Ergänzung in den Änderungsantrag aufgenommen werden kann. Dies wird durch die Mitglieder der SPD-Fraktion bejaht.

 

Der Antrag wird daher wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung gewährleistet an den Orten, an denen durch die Bezirksvertretungen das öffentliche Grillen erlaubt wird, entsprechende dauerhafte Kontrollen durch Ordnungsdienste.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 07.03.17 zur Vorlage Nr. 2017/1467, Antrag Nr. 2017/1572

 

Wie Antrag mit vorgenannter Ergänzung

 

- einstimmig –

 

Beschlussempfehlung an den Rat zur Vorlage Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken
i. S. des § 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen, Vorlage Nr. 2016/1467 und 2016/1467/1:

 

Wie Vorlage mit vorgenannter Änderung

 

- einstimmig -