Frau Beigeordnete Deppe erläutert die geplante Gebietsausweisung. In der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 23.01.2017 wurde der Wunsch geäußert, an der gewerblichen Nutzung in diesem Gebiet festzuhalten. Das Dezernat für Planen und Bauen hat daraufhin umfassend geprüft, welche Restriktionen für eine gewerbliche Nutzung auf diesem Gebiet liegen, da umliegend ausschließlich Wohnbebauung vorhanden ist. Die Einschränkungen für das Gewerbegebiet haben sich als so erheblich dargestellt, dass mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WfL) abgestimmt wurde, dass diese Flächen dann nicht zu vermarkten sind. Gemeinsam mit der WfL wurde daraufhin an der Stadtkante eine Fläche ermittelt, die aufgrund der Sevesobelange nicht genutzt werden kann. Diese soll jetzt im Tausch für die in der Vorlage genannte Fläche in eine gewerbliche Nutzung geändert werden.

In dem in dieser Vorlage genannten Bereich soll weiterhin ein Wohngebiet entwickelt werden. Eine Alternative könnte nach einer gesetzlichen Änderung auch ein sogenanntes urbanes Gebiet sein.

Der Grundstückseigentümer auf der westlichen Seite hat aufgrund dieser Planungen seine Bauvoranfrage zurückgezogen und möchte sein Grundstück jetzt mit der Verwaltung entwickeln. Frau Beigeordnete Deppe appelliert an den Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss, wie vorgeschlagen, zu fassen.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Für das unter Beschlusspunkt 3. näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 224/I „Wiesdorf - zwischen Manforter Straße, Körnerstraße und Gustav-Freytag-Straße“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in der Flur 23 die Flurstücke 31, 32, 147, 148, 149, 150, 163, 408, 413, 414, 490, 513, 518, 540 und 541 sowie Teile aus den Flurstücken 397 und 516. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 


- einstimmig -