Die Tagesordnungspunkte zur Thematik „Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken“, 5.1 (Bürgerantrag Nr. 2017/1586 vom 15.03.17), 5.2 (Änderungsantrag Nr. 2017/1572 der SPD-Fraktion vom 07.03.17 zur Vorlage Nr. 2016/1467) und 5.3 (Verwaltungsvorlage Nr. 2016/1467 mit Ergänzung Nr. 2016/1467/1) werden gemeinsam beraten. 

 

Dem Bürgerantragsteller, Herrn Bartels, wird einstimmig Rederecht erteilt. Er erläutert die Hintergründe seines Antrags.

 

Herr Molitor (01) macht deutlich, dass der Rat grundsätzlich für die probeweise Lockerung des Grillverbotes, die Evaluierung der Testphase sowie die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel (Ausstattung der Grillplätze) und Personal (Ordnungsdienst) zuständig ist. Die Bezirksvertretungen hingegen entscheiden jeweils über die Flächen, auf denen das Grillen in ihrem Stadtbezirk erlaubt werden soll sowie die Art der Ausstattung dieser Grillplätze (Müllbehälter etc.).

 

Im Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I der Intention der Verwaltungsvorlage sowie des Änderungsantrages der SPD-Fraktion, einschließlich der Ergänzung aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 13.03.2017 („dauerhafte Kontrollen durch Ordnungsdienste“), folgen möchten.

 

Herr Krause (CDU) zitiert die Vorgaben für das Grillen in der Stadt Köln und bittet die Verwaltung, im Zuge der Auflockerung des Grillverbotes auch entsprechende Regeln für Grillen im Leverkusener Stadtgebiet aufzustellen.      

 

Herr Krause (CDU) gibt zudem zu Protokoll, dass er das von der Verwaltung vorgeschlagene Grillen „unter Bäumen“ an der Hitdorfer Laach kritisch sieht und der Auffassung ist, dass an dieser Stelle – in einem Waldgebiet – Grillen nach § 2 Bundeswaldgesetz in Verbindung mit § 47 Landesforstgesetz NRW nicht erlaubt sei. 

 

Rh. Eckloff (CDU) beantragt im Einvernehmen mit dem Antragsteller, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion analog mit der im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 13.03.2017 gemachten Ergänzung abstimmen zu lassen.

 

Der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, lässt zunächst über den Bürgerantrag Nr. 2017/1586 abstimmen, der sodann einstimmig abgelehnt wird.

 

Anschließend lässt Herr Schmitz über den Änderungsantrag Nr. 2017/1572 der SPD-Fraktion in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 13.03.2017 in Verbindung mit der Verwaltungsvorlage Nr. 2016/1467 und der Ergänzung Nr. 2016/1467/1 abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I empfiehlt dem Rat, für die nachfolgend unter Punkt 5 bestimmte Fläche das Grillen für einen Testzeitraum von 6 Monaten (vom 01.04.2017 bis 30.09.2017) zu erlauben.

 

2. Die Testphase soll insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Jahresende evaluiert werden.

 

3. Die Verwaltung soll entsprechende dauerhafte Kontrollen des Grillgebietes durch Ordnungsdienste gewährleisten.

 

4. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I bittet den Rat, die erforderlichen Finanzmittel für die nachfolgend unter Punkt 6 aufgeführten Investitionen sowie das unter Punkt 3 aufgeführte Personal bereitzustellen.

 

Beschluss:

 

5. Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu den vorgenannten Punkten 1 bis 4 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I „einen Bereich in der Hitdorfer Laach“ als Fläche für das Grillen (Begründung der Vorlage Nr. 2016/1467 unter Ziffer II) fest.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, größere Mülleimer für Restmüll zu installieren sowie jeweils eine Möglichkeit zur Entsorgung von heißen Ascherückständen an dem Grillplatz zu schaffen. Ggf. sind hierzu Sponsoringmöglichkeiten zu prüfen.

 

dafür:         10  (3 SPD, 3 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW)

Enth.:           1  (CDU)