Rh. Paul Hebbel (CDU) führt aus, dass die Verwaltung Überlegungen anstellen möge, den geplanten Lärmschutz zu begrünen. Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt zudem zu Bedenken, dass für die geplante Begrünung in diesem Gebiet, die u.a. 50 Solitärbäume umfasst, das Budget des FB Stadtgrün entsprechend angepasst werden muss.

 

Beschluss:

 

1.      Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III „Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ - 2. Änderung wird zugestimmt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlagen 2.1 und 2.2 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 5 der Vorlage) wird gefolgt.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath“ - 2. Änderung (Anlagen 2.1 und 2.2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.      Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 2 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig bei 1 Enth. (BÜRGERLISTE) -