Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden weist den Bürgerantrag gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zurück, da er eine Angelegenheit betrifft, die in der ausschließlichen gesetzlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt.


Die Antragstellerin, Frau von Bonin, hat Rederecht beantragt. Rh. März (SPD) erteilt zunächst Frau Weber (01) zur Zuständigkeit des Ausschusses das Wort.

 

Frau Weber (01) weist für die Verwaltung noch einmal darauf hin, dass der Bürgerantrag eine Angelegenheit betrifft, die in der ausschließlichen gesetzlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt. Der Bürgerantrag ist daher gem. § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zurückzuweisen.

 

Aus diesem Grunde wird auf Vorschlag von Rh. März (SPD) anschließend folgender Beschluss gefasst.


dafür:           8  (2 CDU, 3 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP)

Enth.:           1  (OP)

 

Im Anschluss an die Abstimmung verlassen die Antragsteller lautstark protestierend und ein Transparent zeigend den Sitzungsraum.

 

Rh. Stefan Hebbel (CDU) bittet daher die Verwaltung zur Ausübung des Hausrechtes um Prüfung und Information der Politik.

 

Frau Weber (01) teilt hierzu mit, dass die Verwaltung eine diesbezügliche Information für die Politik zurzeit erarbeitet.