Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.   Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.   Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

Leverkusen, 10.04.17

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Eimermacher                              Rh. Ippolito


dafür:         43  (OB, 16 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Dietrich)

dagegen:     3  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           2  (PRO NRW)