Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Leverkusen, 10.04.17
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
dafür: 43 (OB, 16 CDU, 14 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Dietrich)
dagegen: 3 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 2 (PRO NRW)