Sitzung: 19.06.2017 SG/016/2017
Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) berichtet über den aktuellen Sachstand zum Thema Flüchtlinge.
Aktuell liegt die Stadt Leverkusen bei der
Erfüllungsquote gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) bei rund 80 %, dies ist
insbesondere dadurch bedingt, dass die Plätze der Landesunterkünfte Auermühle
und Heinrich-Lübke-Straße inzwischen nicht mehr angerechnet werden. Ab dem 01.07.2017
wird auch die Einrichtung Görresstraße nur noch mit 75 % basierend auf der
gesetzlichen Regelung angerechnet.
Wie bereits im Rat am 22.05.2017 durch Herrn
Oberbürgermeister Richrath mitgeteilt, wird das Land NRW die Landesunterkunft
Görresstraße zum 31.12.2017 aufgeben, sodass auch die Anrechnung dieser Plätze
ab dem 01.01.2018 wegfällt.
Es erfolgen zurzeit Zuweisungen aber nur in
geringem Umfang. Derzeit bestehen noch ausreichend Kapazitäten in den
Gemeinschaftsunterkünften. Die Einrichtung Sandstraße ist im Bereich der
abgängigen Gebäude zwischenzeitlich vollständig freigezogen.
Herr
Beigeordneter Märtens (Dezernat III) führt aus, dass derzeit die Planung der
Kapazitäten angepasst und die genannten Aspekte entsprechend aufgegriffen
werden.
Im nächsten
Turnus werde eine Vorlage eingebracht, in der die wechselseitigen Auswirkungen
dargestellt sein werden und ein Verfahrensvorschlag aufgezeigt wird.
Außerdem erinnert
Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) noch an die am 30.06.2017 ab 15:00
Uhr statt findende Integrationskonferenz mit verschiedenen Themen und Seminaren
und lädt zur Teilnahme ein.
Er bittet um Anmeldung zur Veranstaltung über das Büro des Dezernats III.