Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) berichtet über den aktuellen Sachstand zum Thema Flüchtlinge.

Aktuell liegt die Stadt Leverkusen bei der Erfüllungsquote gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) bei rund 80 %, dies ist insbesondere dadurch bedingt, dass die Plätze der Landesunterkünfte Auermühle und Heinrich-Lübke-Straße inzwischen nicht mehr angerechnet werden. Ab dem 01.07.2017 wird auch die Einrichtung Görresstraße nur noch mit 75 % basierend auf der gesetzlichen Regelung angerechnet.

Wie bereits im Rat am 22.05.2017 durch Herrn Oberbürgermeister Richrath mitgeteilt, wird das Land NRW die Landesunterkunft Görresstraße zum 31.12.2017 aufgeben, sodass auch die Anrechnung dieser Plätze ab dem 01.01.2018 wegfällt.

Es erfolgen zurzeit Zuweisungen aber nur in geringem Umfang. Derzeit bestehen noch ausreichend Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften. Die Einrichtung Sandstraße ist im Bereich der abgängigen Gebäude zwischenzeitlich vollständig freigezogen.

Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) führt aus, dass derzeit die Planung der Kapazitäten angepasst und die genannten Aspekte entsprechend aufgegriffen werden.

Im nächsten Turnus werde eine Vorlage eingebracht, in der die wechselseitigen Auswirkungen dargestellt sein werden und ein Verfahrensvorschlag aufgezeigt wird.

 

Außerdem erinnert Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) noch an die am 30.06.2017 ab 15:00 Uhr statt findende Integrationskonferenz mit verschiedenen Themen und Seminaren und lädt zur Teilnahme ein.

Er bittet um Anmeldung zur Veranstaltung über das Büro des Dezernats III.