Beschluss:
1.
Für
das unter Beschlusspunkt 3. näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs.1
Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II
„nbso-Campus Leverkusen und Gewerbe“ beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 172 B/II „Campus Leverkusen und
Gewerbe - 2. Änderung“.
3. Das Plangebiet
liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in der Flur 8 das Flurstück 577.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der
Vorlage) zu entnehmen.
4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1
BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Grundlage der Beteiligung sind
die städtebaulichen Entwürfe der Anlage 6 der Vorlage. Die Beteiligung ist in
Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des
Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen. Gleichzeitig werden der
Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen
öffentlich ausgehängt.
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -