Beschluss:

 

1.    Für das unter Beschlusspunkt 3. näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso-Campus Leverkusen und Gewerbe“ beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 172 B/II „Campus Leverkusen und Gewerbe - 2. Änderung“.

 

3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in der Flur 8 das Flurstück 577. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Grundlage der Beteiligung sind die städtebaulichen Entwürfe der Anlage 6 der Vorlage. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk II durchzuführen. Gleichzeitig werden der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -