Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit han­delt, beschließen die

Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Auf Innenauftrag 510006050101, Sachkonto 533400

- Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII -

werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 250.000 € bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen aufgrund von Mehreinnahmen wie folgt zur Verfügung:

 

auf IA 510006050101, Sachkonto 442100

- Erstattung Land für Tagespflege-                                             180.000 €

und

auf IA 510006050101, Sachkonto 421100

- Allgemeine Kostenbeiträge -                                                      70.000 €

 

 

Leverkusen, den 30.10.09

 

gez. OB Buchhorn     gez. Rh. Gietzen     gez. Rf. Lux


- einstimmig -