Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Auf Innenauftrag 510006050101, Sachkonto 533400
- Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII -
werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 250.000 € bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen aufgrund von Mehreinnahmen wie folgt zur Verfügung:
auf IA 510006050101, Sachkonto 442100
- Erstattung Land für Tagespflege- 180.000 €
und
auf IA 510006050101, Sachkonto 421100
- Allgemeine Kostenbeiträge - 70.000 €
Leverkusen, den 30.10.09
gez. OB Buchhorn gez. Rh. Gietzen gez. Rf. Lux
- einstimmig -