Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 8.667.424,87 € und einem Jahresüberschuss von 381.781,29 € (inklusive 363.876,76 €
Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 381.781,29
€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2016 wird mit einer Bilanzsumme von 43.163,85 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 3 der Vorlage) festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2016 wird in die
Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2016
Entlastung erteilt.
- einstimmig -
Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
4. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
- einstimmig -
Rf. Bunde, Rh. Danlowski, Rh. Feister, Rh. Omankowsky und Rh. Schweiger haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.