Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 6.770.338,90 € und einem Jahresüberschuss von 1.496.552,02 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2016 wird genehmigt.
c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.496.552,02 € werden 1.300.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend der Gesellschaftsanteile wie folgt ausgeschüttet:
Stadt Leverkusen 10 % 130.000 €
EVL GmbH & Co. KG 90 % 1.170.000 €.
Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 196.552,02 € zugeführt.
d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
- einstimmig -
Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.
Beschluss:
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen.
- einstimmig -
Herr Bürgermeister Marewski und Rh. Löb haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.