Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer Akazie in der Birkenbergstraße wird zugestimmt.
Leverkusen, 29.08.17
gezeichnet:
Schiefer Krampf
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
dafür: 11 (4 CDU, 2 SPD, 2 OP, 1 PRO NRW, 1 DIE LINKE, 1 BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)