Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Akazie in der Birkenbergstraße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 29.08.17

 

gezeichnet:

Schiefer                                                                   Krampf

Bezirksvorsteher                                                    stv. Bezirksvorsteher


dafür:         11  (4 CDU, 2 SPD, 2 OP, 1 PRO NRW, 1 DIE LINKE, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)