Herr Wollenhaupt erläutert seinen Bürgerantrag und schlägt vor, ihn wie folgt zu ergänzen:

 

„Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob in dem zu entwickelnden Gelände Schlebusch/Auermühle ein kleines Hallenbad vorrangig für den Schulbetrieb und die Vereinsnutzung ähnlich dem des Bergisch Neukirchener Bades integriert werden kann. Neben den bisher angedachten Lösungen Wohnbebauung, Parkhaus/Deck, Neubau Kita, ist auf dem Gelände ein ganzjährig nutzbares Bad zusätzlich vorstellbar. 

 

Sollte sich nach der Prüfung ergeben, dass dies nicht möglich ist, wäre zu prüfen, ob im Osten der Stadt ein Gelände zu bebauen wäre, was dieser Intention entspricht.

 

Zudem könnten gegebenenfalls Vorgespräche mit einem möglichen Investor geführt werden.“

 

Frau Weber (01) weist darauf hin, dass ein solcher, der bisherigen Beschlusslage des Rates widersprechender Prüfauftrag, der mit weitergehenden Intentionen verbunden wird, ihres Erachtens nicht allein von der Bezirksvertretung, sondern vom Rat entschieden werde müsse. Im Übrigen erklärt Frau Weber (01), dass - wie in der Stellungnahme dargestellt - aus Sicht der Verwaltung keine Defizite bei der Versorgung des Schwimmunterrichtes bestehen würden. Zudem verweist sie auf die haushaltswirtschaftlichen Bemühungen der Verwaltung zur Verbesserung der Finanzlage der Stadt. Die Errichtung bzw. der (Weiter-)Betrieb einer neuen öffentlichen Einrichtung würde dem zuwiderlaufen.

 

Im Verlauf der Diskussion macht Herr Kämmerling (CDU) den Vorschlag, den Bürgerantrag um einen Turnus zu vertagen und die Verwaltung zu bitten, die folgenden Fragen zu beantworten, um den tatsächlichen Bedarf an den derzeitigen Schwimmkapazitäten bzw. die Auslastung der Bäder festzustellen:

 

1. Wie ist das Verhältnis der Anzahl der Leverkusener Schülerinnen und Schüler, die am Schwimmunterricht teilnehmen, zu den im Stadtgebiet liegenden Schwimmbädern?

 

2. Zu welchen Zeiten bzw. in welchem Zeitumfang beanspruchen die Schülerinnen und Schüler sowie die Vereine die Bäder?

 

3. In welchem Verhältnis stehen die Wege- und Schwimmzeiten zueinander? Wie hoch ist dementsprechend die tatsächliche „Netto-Schwimmzeit“ für die Schülerinnen und Schüler?

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt sodann über die Vertagung des Bürgerantrags um einen Turnus mit der Beantwortung der vorgenannten Fragen durch die Verwaltung bis dahin abstimmen:

 

dafür:           9  (4 CDU, 3 SPD, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Herr Wollenhaupt (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt 3 nicht teilgenommen.