Herr Stadtdirektor Märtens informiert, dass der eigentlich angekündigte Sachstandsbericht nicht fertiggestellt ist und er daher die wichtigsten Informationen nachfolgen mündlich vorstellt.

 

Zum Thema Zuweisungsquote berichtet Herr Stadtdirektor Märtens, dass

379 Zuweisungen in diesem Jahr nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erfolgt sind.

Derzeit liegt die Erfüllungsquote der Stadt Leverkusen nach FlüAG bei

88,48 %. Das bedeutet, dass bis zur Erfüllung von 100% noch 106 Personen zugewiesen werden könnten (Stand 19.11.2017 auf Basis der Bestandserhebung September 2017).

Im Hinblick auf die Wohnsitzauflage liegt die Stadt Leverkusen bei einer

Erfüllungsquote von 99,59 %, das entspricht einer Differenz von 4 weiteren Personen (Stand 19.11.2017 auf Basis der Bestandserhebung zum 01.07.2017).

Herr Stadtdirektor Märtens erklärt des Weiteren, dass die Unterbringungskapazitäten ausreichend vorhanden sind, die Auslastung der Einrichtung liegt aktuell bei ca. 70 %.

 

Im Hinblick auf die Kostenstruktur der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge verweist Herr Stadtdirektor Märtens auf die Erläuterungen im Haushaltsplan 2017 ff. (vgl. Haushaltsplan 2017 der Stadt Leverkusen, Band 2, Seite 264 ff.), hierzu gab es auch eine Anfrage von PRO NRW.

Eine weitere, noch dezidiertere Darstellung der Kostenblöcke erfolgt nicht. Diese Verfahrensweise entspricht der grundsätzlichen Vorgehensweise

im NKF.

Detailliertere Aussagen zu Folge- und weiteren Kosten sind kaum möglich, da solche Datenerhebungen bereits an einheitlichen, grundlegenden Parametern scheitern. Das zeigen zurzeit landesweite Erfahrungen.

So ist z.B. die Frage, wie lange ein Flüchtling als „Flüchtling“ gilt nicht

rechtsverbindlich vorgegeben. Die Aufarbeitung derartiger Daten ist durch die Stadt Leverkusen nicht mit vertretbarem Ressourcenaufwand umzusetzen.

 

Herr Stadtdirektor Märtens berichtet, dass sich die Zahl des Personenkreises ohne Bleiberecht zum Stichtag 31.08.2017 auf 401

Personen belaufen hat, hier liegt ebenfalls eine Anfrage von PRO NRW vor.

Dieser Personenkreis verfügt über den ausländerrechtlichen Status einer „Duldung“.

 

Aufgrund unterschiedlicher Situationen ist jedoch nur ein Teil der 401

Personen unmittelbar ausreisepflichtig.

 

Die Gründe dafür, dass aktuell keine Ausreisepflicht besteht sind u.a.

Fluguntauglichkeit oder die Flüchtlinge leiden an einer im Heimatland nicht zu behandelnde Krankheit (ca. 55 %), fehlende Ausweisdokumente und/oder fehlende Mitwirkung des Heimatlandes (ca. 30 %) und bei ca. 15% besteht die Möglichkeit einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erhalten.

Die Stadt Leverkusen vollzieht die Rückführungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstreicht Herr Stadtdirektor Märtens.

 

Zum Abschluss des Berichts des Dezernenten weist Herr Stadtdirektor

Märtens darauf hin, dass der Willkommensordner gemäß einem Ratsbeschluss umgesetzt worden ist und jetzt sukzessive in die Prozesse einfließen wird. Er ermuntert die Mitglieder des Ausschusses ein im

Sitzungssaal ausliegendes Exemplar in Augenschein zu nehmen.