Nachtrag: 23.11.2017

Beschluss: vertagt

Herr Schmitz (66) teilt mit, dass es sich bei dem Parkplatz um ein städtisches Grundstück handelt, welches wahrscheinlich an Private verpachtet ist. Die genauen Pachtverhältnisse konnten in der Kürze der Zeit noch nicht ermittelt werden.

 

Der Bürgerantrag Nr. 2017/2002 wird daraufhin einstimmig mit dem Auftrag an die Verwaltung vertagt, die genauen Eigentums- und Vertragsverhältnisse des Parkplatzes an der Kleingartenanlage zu ermitteln.