Beschluss zum Antrag Nr. 2017/2010:

 

Der Antrag wird bis zur Prüfung nachfolgender Punkte durch die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung vertagt.

 

1. Welche Voraussetzungen (zeitnah mit möglichst geringem Aufwand) müssen geschaffen werden, damit die Bezirksregierung Köln einer Tempo-30-Zone in der Saarstraße zustimmt?

 

2. Kann die Bezirksregierung Köln bis dahin die Umsetzung ihrer Anweisung zurückstellen?

 

3. Wie ist die Stellungnahme der wupsi zu einer Verkehrsberuhigung der Saarstraße?

 

- einstimmig -

 

 


Zunächst erläutert der Antragsteller, Herr Werner, seinen Bürgerantrag.

 

Frau Weber (01) stellt dar, dass Herrn Werner in der Sprechstunde des Oberbürgermeisters am 16.11.17 mitgeteilt wurde, dass eine Regelung zu Tempo 30 in der Saarstraße realisiert werden könne, wenn die Saarstraße verkehrsberuhigt umgestaltet und den Charakter einer Wohnstraße erhalten würde. Dies müsse von der zuständigen Bezirksvertretung III zunächst entsprechend beschlossen werden.

 

Sie verweist auf die aktuelle Anweisung der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 14.09.17 (vergl. Vorlage Nr. 2017/1943), aus der hervorgeht, dass die bisherige streckenbezogene Tempo-30-Regelung auf der Saarstraße wegen fehlender rechtlicher Grundlagen nur teilumfänglich und mit einer zeitlichen Beschränkung beibehalten werden kann.

Zudem erklärt sie, dass die Bezirksregierung Köln eine kurzfristige Umsetzung ihrer Anweisung erwarte.

 

Frau Weber weist darauf hin, dass im Bürgerantrag drei Themenbereiche angesprochen wurden:

1. bauliche Maßnahmen in der Saarstraße zur Realisierung einer Tempo-30-Zone,

2. Aufnahme der Saarstraße in das Mobilitätskonzept für Leverkusen sowie

3. Aufnahme der Saarstraße in den Luftreinhalteplan für Leverkusen.

Sie erklärt, dass das Mobilitätskonzept der Stadt Leverkusen derzeit noch erarbeitet wird und zurzeit nicht zur Beschussfassung ansteht.

Im Luftreinhalteplan sind als Maßnahme 14 Temporeduzierungen - Tempo-30-Zonen bzw. streckenbezogene Tempo 30-Regulierungen im Stadtgebiet allgemein, ohne Nennung der einzelnen Straßen, vorgesehen.

Ihres Erachtens müsste daher nur über Punkt 1 des Bürgerantrages entschieden werden. Der Antragsteller erklärt sich hiermit einverstanden.

 

Herr Schmitz (66) teilt ergänzend mit, dass die Saarstraße für die Straßeninstandsetzung im Jahre 2021 vorgesehen ist. Im Zuge der Instandsetzung könnte ein verkehrsberuhigter Ausbau - sofern erwünscht - einbezogen

werden.

 

Im Laufe einer sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Bezirksvertreter eine kurzfristige Lösung mit geringem Mittelaufwand in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wünschen, die die Beibehaltung von Tempo 30 auf der Saarstraße ermöglicht.

 

Herr Schmitz (66) macht deutlich, dass die Verwaltung andere Maßnahmen im Stadtbezirk III zurückstellen muss, sofern sie in der Saarstraße kurzfristig Maßnahmen realisieren soll.

 

Herr Vennemann (FDP) fragt nach der Haltung der wupsi zu Verkehrsberuhigungen auf der Saarstraße.

 

Unter Berücksichtigung aller vorgebrachten Argumente lässt Herr Bezirksvorsteher Schönberger über folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung abstimmen: