Beschluss:

 

1. Den städtischen Vertretern in den Organen der RELOGA Holding GmbH &Co. KG (RELOGA) wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, dem geplanten Erwerb von Geschäftsanteilen an der LRG Recycling GmbH und der Levare GmbH zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -