Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen in einem formellen Verfahren durch die Bezirksregierung Köln ein Luftreinhalteplan aufzustellen ist, weil an der Luftmessstation des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Bereich der Gustav-Heinemann-Straße in den Jahren 2015 und 2016 der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel von 40 µg/m³ überschritten wurde.

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt zur Reduzierung der NO2 - Belastung die Aufnahme der in der Anlage 9 zur Niederschrift aufgeführten Maßnahmen in den noch aufzustellenden Luftreinhalteplan und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich ausdrücklich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung in Köln, für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf der BAB 3, wie unter Ziffer 1 bis 4 des Maßnahmenkataloges vorgeschlagen, aus.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Bereich für die Errichtung einer umweltsensitiven Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) der Maßnahme 1 bis zur Autobahnbrücke Düsseldorfer Straße bzw. der Parkplatzanlage Hardt verlängert werden kann.


Herr Bürgermeister Marewski lässt über die Vorlage in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Bürger- und Umweltausschusses vom 16.11.17 und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 20.11.17 abstimmen.


dafür:         40  (OB, 15 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 DIE LINKE, Rh. Dietrich)

dagegen:     3  (BÜRGERLISTE)