Sitzung: 18.12.2017 RAT/032/2017
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2017/1888
Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass nach den gesetzlichen
Bestimmungen in einem formellen Verfahren durch die Bezirksregierung Köln ein
Luftreinhalteplan aufzustellen ist, weil an der Luftmessstation des Landesamtes
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Bereich der
Gustav-Heinemann-Straße in den Jahren 2015 und 2016 der Grenzwert für
Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel von 40 µg/m³ überschritten wurde.
2. Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt zur Reduzierung der NO2 - Belastung
die Aufnahme der in der Anlage 9 zur Niederschrift aufgeführten Maßnahmen in
den noch aufzustellenden Luftreinhalteplan und beauftragt die Verwaltung mit
deren Umsetzung.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich ausdrücklich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung in Köln, für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf der BAB 3, wie unter Ziffer 1 bis 4 des Maßnahmenkataloges vorgeschlagen, aus.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Bereich für die Errichtung einer
umweltsensitiven Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) der Maßnahme 1 bis zur
Autobahnbrücke Düsseldorfer Straße bzw. der Parkplatzanlage Hardt verlängert
werden kann.
Herr Bürgermeister Marewski lässt über die Vorlage in der
Fassung der Beschlussempfehlungen
des Bürger- und Umweltausschusses vom 16.11.17 und des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 20.11.17 abstimmen.
dafür: 40 (OB, 15 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit, 1 DIE LINKE, Rh. Dietrich)
dagegen: 3 (BÜRGERLISTE)