Rh. Schönberger (CDU) beantragt
die gemeinsame Diskussion der Tagesordnungspunkte 10 und 11.
Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet um
Beantwortung der folgenden Fragen:
Durch die beiden Vorlagen kommt es
zu einem Flächentausch von 2,2 ha gegen 2,3 ha – welche Fläche wird für die
Kita benötigt und welche Fläche für die Wohnbebauung? Welche Art der Bebauung
und der baulichen Nutzung ist hier vorgesehen? In Steinbüchel wäre aufgrund der
Vielzahl des Geschosswohnungsbaus seiner Ansicht nach die Qualität der Bebauung
besonders zu betrachten.
Hierzu erläutert Herr Ahrendt
(61), dass der Flächenbedarf für die Kita zurzeit noch genauer untersucht wird.
Entscheidend ist, ob die Kita hier mehr in der Fläche angelegt oder in
Geschossweise errichtet wird. Auch für die Wohnbebauung liegen der Verwaltung
drei Entwürfe vor, die sich zurzeit noch in der fachbereichsinternen Abstimmung
befinden. Das Gelände ist aufgrund der Hanglage in Bezug auf die Entwässerung
problematisch. Sobald Ergebnisse zu Kita und Wohnbebauung vorliegen, werden
diese im Ausschuss präsentiert.
Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet um
Ausführungen bezüglich des Planungsverlustes für die Grundstückseigentümer, die
jetzt Flächen für die Landschaftsplanung erhalten und zuvor ausgewiesene
Wohnbaufläche besaßen. Führt dies zu Ausgleichsansprüchen? Dieser Frage
schließt sich Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) an.
Frau Beigeordnete Deppe führt
hierzu aus, dass durch den FNP als vorbereitender Plan keine Baurechte
entstehen und somit auch keine Ausgleichsansprüche. Die Verwaltung führt mit
diesem Flächentausch einen Beschluss des Rates aus, wonach bei einer
Flächenänderung im FNP von Grünfläche in bebaute Fläche an anderer Stelle diese
Flächen als Bauflächen herausgenommen werden müssen.
Herr Bartels (FDP) ergänzt, dass
in 2014 im Bereich Lichtenburg Baurecht für 34 Reihenhäuser geschaffen wurde,
jedoch bislang nicht ein einziger Spatenstich erfolgt sei, so dass davon
ausgegangen werden kann, dass Wohnbauflächen hier nicht nachgefragt sind.
Rh. Paul Hebbel (CDU) erkundigt sich
nach dem aktuellen Stand des Landschaftsplanes, da auch hier einige Punkte im
Landschaftsplan verändert werden. Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass der
Landschaftsplan wegen anderer Themen verschoben wurde. Dieser wird nunmehr an
die Regionalplanung getaktet weiter bearbeitet. Zurzeit wartet die Verwaltung
in diesem Zusammenhang auf erste Ergebnisse zur Umweltplanung der
Bezirksregierung.
Herr Hüther (SPD) erkundigt sich,
ob die Kaltluftschneisenproblematik, die im nachfolgenden Verfahren untersucht
werden soll, dann im Bebauungsplanverfahren betrachtet wird. Dies wird durch
die Verwaltung bejaht.
Rh. Ippolito (SPD) lässt über die
Vorlage abstimmen:
Beschluss:
1. Der
Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Lichtenburg
- Ost" geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung
(Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB).
2. Dem Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Lichtenburg - Ost“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Lichtenburg - Ost“ wird für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
dafür: 15 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)