Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage zu den Punkten 2 und 3
Zu Beschlusspunkt 2 bittet Herr Pockrand (SPD) die Verwaltung um Beantwortung der Frage, ob es möglich ist, eine Einflussnahme der Stadt Leverkusen durch ein Belegungsrecht von 25 % in den Vertrag zwischen dem Caritas Verband Leverkusen e.V. und der Stadt Leverkusen aufzunehmen. Frau Weber (01) sagt eine Beantwortung bis zum Finanz- und Rechtsausschuss zu.
(Redaktioneller Hinweis:
Die Stellungnahme der Veraltung lautet: Öffentlich geförderte Tageseinrichtungen für
Kinder in Nordrhein-Westfalen können neben der Stadt in kirchlicher
Trägerschaft, in freier Trägerschaft (anerkannte Träger der freien Jugendhilfe)
oder von Elterninitiativen betrieben werden. Bei einer nicht städtischen
Trägerschaft sind die Vorschriften von § 4 Sozialgesetzbuch VIII zu beachten.
Dort ist festgeschriebenen, dass die Aufgabenerfüllung der Selbständigkeit des
freien Trägers in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben sowie in der
Gestaltung der Organisationsstruktur unterliegt. Im Rahmen dieser
Trägerautonomie betreiben die entsprechenden Träger die Tageseinrichtungen für
Kinder in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung
von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 eigenständig. Fixe
Vorgaben im Hinblick auf z. B. die Platzvergabe der Betreuungsplätze in einer
entsprechend betriebenen Tageseinrichtung für Kinder stehen mit dieser
gesetzlich zugesicherten Trägerautonomie nicht im Einklang.)
- einstimmig -