Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage zu den Punkten 2 und 3


Zu Beschlusspunkt 2 bittet Herr Pockrand (SPD) die Verwaltung um Beantwortung der Frage, ob es möglich ist, eine Einflussnahme der Stadt Leverkusen durch ein Belegungsrecht von 25 % in den Vertrag zwischen dem Caritas Verband Leverkusen e.V. und der Stadt Leverkusen aufzunehmen. Frau Weber (01) sagt eine Beantwortung bis zum Finanz- und Rechtsausschuss zu.

 

(Redaktioneller Hinweis:

Die Stellungnahme der Veraltung lautet: Öffentlich geförderte Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen können neben der Stadt in kirchlicher Trägerschaft, in freier Trägerschaft (anerkannte Träger der freien Jugendhilfe) oder von Elterninitiativen betrieben werden. Bei einer nicht städtischen Trägerschaft sind die Vorschriften von § 4 Sozialgesetzbuch VIII zu beachten. Dort ist festgeschriebenen, dass die Aufgabenerfüllung der Selbständigkeit des freien Trägers in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben sowie in der Gestaltung der Organisationsstruktur unterliegt. Im Rahmen dieser Trägerautonomie betreiben die entsprechenden Träger die Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 eigenständig. Fixe Vorgaben im Hinblick auf z. B. die Platzvergabe der Betreuungsplätze in einer entsprechend betriebenen Tageseinrichtung für Kinder stehen mit dieser gesetzlich zugesicherten Trägerautonomie nicht im Einklang.)

 


- einstimmig -