Beschluss:

 

Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers „Investoren Gemeinschaft Hitdorf GbR“ zur Einleitung des Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich „Hitdorf - Am Werth/Hitdorfer Kirchweg“ in Leverkusen-Hitdorf (Anlage 1 der Vorlage) stattgegeben.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Satzungsverfahren zur Errichtung von Wohnungsbau in der Priorität 1 durchzuführen.

 

Die Erweiterung der Geltungsgrenzen wird auf das ganze Flurstück 405 Am Werth 2 mit ca. 6000 m² mit der Bebauung von 4 Doppelhaushälften festgesetzt.

 

Die Einrichtung eines Fußweges vor den geplanten Doppelhaushälften wird festgeschrieben.

 

Der Schutz der verbleibenden Parkanlage und des Baumbestandes wird gewährleistet und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend vergrößert, um dadurch die Grünfläche zu sichern.


Herr Bürgermeister Marewski lässt über den Antrag und die Vorlage gemeinsam in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 22.01.18 abstimmen.


dafür:         42  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (DIE LINKE LEV)

Enth.:           1  (OP)