Die Tagesordnungspunkte Nrn. 15.1, Antrag Nr. 2018/2129, 15.2, Vorlage Nr. 2018/2063 und 15.3, Antrag Nr. 2018/2063, werden gemeinsam beraten und einzeln abgestimmt.

 

Frau Beigeordnete Deppe gibt auf die denkmalrechtlichen Ausführungen zum Schloss Morsbroich von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hüttemann vom 23.02.18 folgende Ausführungen zu Protokoll:

 

1. Sichtbeziehungen zum Denkmal

 

Die Untere Denkmalbehörde sieht derzeit keine Probleme mit dem Bewuchs bzw. den Sichtbeziehungen zum Schloss. Entsprechende Absprachen zum Pflegestand erfolgen regelmäßig mit dem Fachbereich Stadtgrün. Grundsätzlich könnten bei erhöhtem Personal- und Geräteeinsatz die Sichtbeziehungen weiter verbessert werden. Im aktuellen Zustand sind diese aber aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde in Ordnung und tragbar. Ein Einschreiten der Unteren Denkmalbehörde ist momentan nicht vorgesehen, um den Pflegezustand zu ändern.

 

2. Entfernter Erschließungsdamm

 

Der angesprochene Damm existierte bei der Unterschutzstellung des Schlosses im Jahr 1982 schon nicht mehr und ist nur auf alten Kartengrundlagen noch eingezeichnet. Bei der früheren Nutzung der Remisen als Pferdestall diente der damals vorhandene Damm als kurze Wegeverbindung zwischen Remisen und einem Reitplatz im heutigen Schlosspark. Nach Aufgabe der Nutzung als Pferdestall ist der Damm entfernt worden, um den Schlossgraben wieder herzustellen.

Fakt ist, dass die Stadt keine denkmalrechtliche Substanz nach Unterschutzstellung der Gebäude entfernt hat. Daher ist aus Sicht der Unteren Denkmalbehörde der Einsatz von Fördermitteln auf jeden Fall möglich.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath sagt auf Nachfrage von Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu, dass bei der Umsetzungsplanung auf folgende Punkte ein besonderes Augenmerk gerichtet werden soll:

- Die Lage der angedachten Parkplätze,

- der möglicherweise erforderliche Lärmschutz und

- die Lage des Spielplatzes im Sinne der Blickbeziehungen zu Aufsichtspersonen.

 

Im Verlauf der Diskussion beantragt Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), wie in der Beschlussempfehlung des Finanz- und Rechtsausschusses vom 19.02.18, in Punkt 7 des Antrages Nr. 2018/2129 das Wort „weitestgehend“ durch „ausschließlich“ zu ersetzen.

 

dafür:           7  (4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP)

dagegen:  35  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 2 PRO NRW, 1 FDP, 2 DIE LINKE LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (BÜRGERLISTE)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Rh. Adams (OP) beantragt, im Antrag Nr. 2018/2129 unter Punkt 2 folgenden letzten Satz einzufügen: „Diese Umsetzung wird von der Verwaltung kritisch geprüft.“.

 

dafür:           6  (1 CDU, 3 OP, 2 DIE LINKE LEV)

dagegen:  35  (OB, 14 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 PRO NRW, 1 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (BÜRGERLISTE)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag Nr. 2018/2129 einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.02.18 abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das „Standortkonzept für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen" des Museumsverein Morsbroich e. V. zur Kenntnis.

 

2.    Unter Berücksichtigung der erforderlichen Beschlüsse für die einzelnen Projektteile verfolgt der Rat das Ziel, die Vorschläge mit der Maßgabe der Kosten- und Finanzierungssicherheit als Einheit umzusetzen, da es sich um ein schlüssiges Gesamtkonzept handelt.

 

3.    Die Einhaltung dieses Ziels soll zunächst dadurch erreicht werden, dass der Oberbürgermeister gebeten wird, unter seiner Federführung vorrangig, die rechtlichen, finanziellen, organisatorischen, stellenplanmäßigen und personellen Voraussetzungen möglichst bis zum 01.01.2019 zu schaffen, um die vom Museumsverein vorgeschlagene

§  Herauslösung des Museums aus der Kulturstadt Leverkusen und die

§  Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Schloss Morsbroich" oder einer anderen geeigneten Rechtsform

§  Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Schloss-Ensemble zu gewährleisten.

 

4.    In diesem Rahmen wird der Oberbürgermeister zusätzlich gebeten, die Stelle des Liegenschafts-/Eventmanagers möglichst zum 01.01.2019 zu schaffen und zu besetzen, damit vor allem gewährleistet werden kann,

§  die gemeinsame Betriebsleitung mit dem Museumsleiter einzurichten;

§  ein Vermarktungskonzept zu erarbeiten

§  die Akquise von Veranstaltungen zu betreiben.

 

5.    Hierzu soll der Oberbürgermeister eine Projektgruppe einrichten, die sämtliche vorgeschlagene Maßnahmen aus dem Konzept

a)    auf ihre generelle Umsetzbarkeit sowie

b)    auf Einsatz von Sponsoring-, Spenden- und Drittmitteln prüft, mit dem Ziel, die Maßnahmen ohne zusätzliche städtische Finanzmittel zu realisieren.

 

6.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Mitgliedern des Museumsvereins zu erörtern, inwiefern bei ihnen das Interesse besteht, zukünftig zunächst in einem politisch- und verwaltungsunabhängigen Beirat und ggf. später im zu gründenden Kontrollgremium weiter mitzuarbeiten, da dieses außergewöhnliche Engagement des Gremiums auch weiterhin als förderlich bei der Umsetzung des Standortkonzepts erachtet wird.

 

7.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Museumsverein die Finanzierung der Umsetzung des Konzepts – investiv und konsumtiv – weitestgehend über Drittmittel außerhalb des städtischen Haushalts sicherzustellen.

 

8.    Um die Genehmigung des Haushaltes 2018 nicht zu gefährden, ist dieser Beschluss zur Zukunft des Museums Schloss Morsbroich der Kommunalaufsicht zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

dafür:         37  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 FDP, 2 DIE LINKE LEV)

Enth.:           9  (4 BÜRGERLISTE, 1 OP, 2 PRO NRW, 2 Soziale Gerechtigkeit)

 

Durch diesen Beschluss ist die Verwaltungsvorlage Nr. 2018/2063 erledigt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt anschließend über den Antrag Nr. 2018/2113 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           6  (4 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW)

dagegen:  40  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 DIE LINKE LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.