Befreiungen gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

1.    Erstellung einer Kabeltrasse ‚Alte Garten‘

2.    Provisorische Baustraße ‚Höhenstraße‘

3.    Entfernung von vier Fichten und einer Esche in Halfenleimbach

4.    Osterfeuer Reuschenberg

5.    Osterfeuer Teitscheider Hof

6.    Osterfeuer/Johannisfeuer/Herbstfeuer Schiffsbrücke

7.    Befahren der Wupper mit dem Kanu

 

Der Beirat nimmt die Befreiungen zur Kenntnis; Nachfragen zu einzelnen Maßnahmen wurden von der UNB beantwortet.