Beschluss: vertagt in Folgegremium

 

Rh. Ries (FDP) fragt nach, ob der Jahresüberschuss der TBL AÖR in 2008

bei 4 Mio. € lag. Die Beantwortung soll bis zum Rat erfolgen.

 

Stellungnahme der TBL AÖR:

 

Das Geschäftsjahr der TBL AöR 2008 schloss im zweiten Jahr des

Bestehens der TBL als AöR mit einem Jahresüberschuss von +13.502,14 € ab.

Damit übertrifft die TBL zwar deutlich den prognostizierten Fehlbetrag von

-1.665.000,-- €, ein Jahresüberschuss in Höhe von 4 Mio. € konnte im Jahr

2008 jedoch nicht erzielt werden.

 

 

Die Vorlage wird einstimmig in den Rat vertagt.

 

Hr. StK. Häusler macht deutlich, dass die Satzungshoheit für die Festsetzung

der unter Punkt 21, 22 und 23 genannten Gebühren nicht bei der Stadt

Leverkusen liegt. Der Rat der Stadt hat diese Aufgabe auf die TBL AÖR

übertragen. Insofern wird seitens der Verwaltung angeregt, dass Frage-

stellungen diesbezüglich im zuständigen Verwaltungsrat der TBL AÖR

gestellt werden.

 

Unabhängig davon wird die Verwaltung die Fragen/Feststellungen von

Rh. Ries an die TBL AÖR weiterleiten:

 

1.   Feststellungen:

Im Ranking der 100 Großstädte Deutschlands (Untersuchung des

Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln) nimmt Leverkusen bei den Abwassergebühren die Position 83 ein. Günstigste
Stadt ist Karlsruhe mit jährlichen Gebühren von € 226,32 für einen Durchschnittshaushalt, während Leverkusen bei € 613,07 liegt.

 

2.   Fragen:
Wäre es nicht möglich, um eine Erhöhung der Gebühren und damit einen

                                                                               weiteren Wettbewerbsnachteil zu vermeiden:
2.1 die kalkulatorischen Zinsen von 7% auf z.B. 6% (auch unter Berücksichtigung

                                                                                      langfristiger Zinskonstanz) zu senken und
    2.2 abgeschriebene Fahrzeuge (auch das so genannte "Kanalfernauge")

          länger zu nutzen.

 

Die Stellungnahme der TBL AÖR liegt als Anlage 3 der Niederschrift bei.

 

Auf Nachfrage von Rh. Dr. Becker (OP) bestätigt Hr. Geiser, dass

die Übertragung der Kanalnetzes auf die AÖR keine

Gebührenauswirkungen hat.