Rh. Ries (FDP) fragt nach, ob der Jahresüberschuss der TBL AÖR in 2008
bei 4 Mio. € lag. Die Beantwortung soll bis zum Rat erfolgen.
Stellungnahme der TBL AÖR:
Das Geschäftsjahr der TBL AöR 2008 schloss im zweiten Jahr des
Bestehens der TBL als AöR mit einem Jahresüberschuss von +13.502,14 € ab.
Damit übertrifft die TBL zwar deutlich den prognostizierten Fehlbetrag von
-1.665.000,-- €, ein Jahresüberschuss in Höhe von 4 Mio. € konnte im Jahr
2008 jedoch nicht erzielt werden.
Die Vorlage wird einstimmig in den Rat vertagt.
Hr. StK. Häusler macht deutlich, dass die Satzungshoheit für die Festsetzung
der unter Punkt 21, 22 und 23 genannten Gebühren nicht bei der Stadt
Leverkusen liegt. Der Rat der Stadt hat diese Aufgabe auf die TBL AÖR
übertragen. Insofern wird seitens der Verwaltung angeregt, dass Frage-
stellungen diesbezüglich im zuständigen Verwaltungsrat der TBL AÖR
gestellt werden.
Unabhängig davon wird die Verwaltung die Fragen/Feststellungen von
Rh. Ries an die TBL AÖR weiterleiten:
1. Feststellungen:
Im Ranking der 100 Großstädte Deutschlands (Untersuchung des
Instituts
der deutschen Wirtschaft in Köln) nimmt Leverkusen bei den Abwassergebühren die
Position 83 ein. Günstigste
Stadt ist Karlsruhe mit jährlichen Gebühren von € 226,32 für einen
Durchschnittshaushalt, während Leverkusen bei € 613,07 liegt.
2.
Fragen:
Wäre es nicht möglich, um eine Erhöhung der Gebühren und damit einen
weiteren Wettbewerbsnachteil zu vermeiden:
2.1 die kalkulatorischen Zinsen von 7% auf z.B. 6% (auch unter Berücksichtigung
langfristiger Zinskonstanz) zu senken und
2.2 abgeschriebene Fahrzeuge (auch das
so genannte "Kanalfernauge")
länger zu nutzen.
Die Stellungnahme der TBL AÖR liegt als Anlage 3 der Niederschrift bei.
Auf Nachfrage von Rh. Dr. Becker (OP) bestätigt Hr. Geiser, dass
die Übertragung der Kanalnetzes auf die AÖR keine
Gebührenauswirkungen hat.