Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den Teil der Mettlacher Straße westlich der Merziger Straße mit Durchgang zur Mülheimer Straße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz als Gemeindeweg/befahrbaren Wohnweg zu widmen.
- einstimmig -