Rh. Schönberger (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 gemeinsam zu beraten. Hiergegen gibt es im Ausschuss keine Einwände, so dass die Beratung der TOP entsprechend gemeinsam erfolgt.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet um Mitteilung, ob die wupsi GmbH mit der Ausbauplanung des neuen ZOB Opladen in dieser Form einverstanden ist und den ZOB als zukunftsfest einschätzt. Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wünscht, dass die Erläuterungen hierzu zu Protokoll genommen werden.

 

Frau Rottes (nbso) nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Planung des ZOB wurde intensiv mit den Busunternehmern besprochen. In der ersten großen Besprechungsrunde mit der wupsi GmbH wurden Bedenken wegen der Zukunftsfähigkeit geäußert. Daraufhin wurde eine Überarbeitung der Pläne vorgenommen; daher ist nunmehr auch der Bebauungsplan Nr. 208 B/II entsprechend zu ändern. Frau Rottes (nbso) führt aus, dass die wupsi GmbH dieser Planung nun voll und ganz zustimmt. Frau Rottes (nbso) ergänzt, dass die wupsi GmbH zudem bezüglich einer weiteren Zukunftsperspektive bei Einrichtung weiterer Linien noch eine neue zusätzliche Ausfahrt auf die Europaallee gefordert hat. Dies wird jetzt noch nicht baulich vollzogen; es werden jedoch aber alle Vorkehrungen getroffen, dass diese zusätzliche Zufahrt realisiert werden kann. Von daher liegt eine volle Zustimmung der wupsi GmbH zur Planung des ZOB vor.

 

Auf Nachfrage von Rh. Ippolito (SPD) fügt Frau Rottes (nbso) hinzu, dass die Planung auch mit den weiteren Busunternehmern Hüttebräucker und Wiedenhoff abgestimmt wurde, insbesondere hinsichtlich der überlangen Schulbusse von Hüttebräucker im morgendlichen Schulbusverkehr.

 

Herr Neuendorf (OP) bittet um Ausführung, warum am Busbahnhof lediglich drei Stellplätze für Taxen angeboten werden. Zudem bittet er um Mitteilung, inwieweit der Ratsbeschluss zum Antrag 2753/2014 bezüglich des Fernbushaltepunktes in Opladen umgesetzt wird. Die Verwaltung sagt hierzu eine Prüfung zu.

 

Frau Stramka (nbso) erläutert, dass aufgrund der Anforderungen für den ZOB nur drei Stellplätze für Taxen zur Verfügung stehen; es gibt auch keine zusätzlichen Stellplätze für Taxen am Bahnhof Opladen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Krampf (SPD) erläutert Frau Stramka (nbso), dass die vorliegenden Stellungnahmen der wupsi GmbH mit den geäußerten Bedenken noch zu dem alten Planungsstand vor Erweiterung der Verkehrsfläche und vor Einrichtung der Sonderhaltestelle für Hüttebräucker abgegeben wurden. Zum neuen Planungsstand erfolgte die Zustimmung in den gemeinsamen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen. Frau Stramka (nbso) versichert, dass die wupsi GmbH den neuen ZOB in vollem Umfang mitträgt.

 

Herr Krampf (SPD) bittet, eine entsprechende positive Stellungnahme und eine Aussage über die absehbare Zukunftsfähigkeit des ZOB Opladen hinsichtlich einer Linienausweitung im Rahmen einer neuen Mobilität bei der wupsi GmbH schriftlich anzufordern und mit der Niederschrift nachzureichen.

 

Herr Keil (DIE LINKE.LEV) bittet um Aussagen zum Schutz von Fahrgästen bei Schlagregen durch das geplante Dach am ZOB. Frau Rottes (nbso) führt aus, dass der Schutz durch weite Auskragungen am Dach gewährleistet ist.

 

Herr Bartels (FDP) bittet um Ausführungen, warum die Fläche der Bahnallee als Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird, im bereits rechtskräftigen Bebauungsplan die Fläche vor und hinter diesem Teilstück aber als verkehrsberuhigte Fläche festgelegt ist.

Frau Cremer (61) erläutert, dass die Festsetzungen in einem Bebauungsplan bei einer Fläche mit besonderer Zweckbestimmung im Rahmen der rechtlichen Widmung und der späteren Anordnung durch die Verkehrsbehörde auch anders erfolgen kann. Durch die jetzige Ausweisung sind daher sowohl eine Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung als auch eine normale Straße mit Hochbord möglich.

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) lobt die Trennung von Planungs- und Baubeschluss beim ZOB Opladen. Zudem fordert er eine nachhaltige Lösung für den Aufzug an der Bahnhofsbrücke.

 

Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion gegen die Bebauung in dem Bebauungsplanbereich der nbso/Westseite ist und die Zustimmung nur zum geplanten ZOB Opladen und der damit einhergehenden Änderung des Bebauungsplanes erfolgt.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragt nach, warum in dem Bebauungsplangebiet Tiefgaragen als „zulässig“ und nicht als vorgeschrieben bezeichnet werden.

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass es im Planungsrecht nur die Bezeichnungen „zulässig“ oder „unzulässig“ gibt und der Polizei bei einer möglichen Verlagerung der Polizeiwache ebenerdige Stellplätze ermöglicht werden müssen. Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass die Forderung nach Tiefgaragen mit den Investoren in städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden können. Frau Rottes (nbso) sagt diese Festschreibung in den Verträgen zu.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt den Antrag, dass die Fassaden nach dem Qualitätshandbuch West zu begrünen sind. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Rh. Ippolito (SPD) kündigt vor der Abstimmung im Ausschuss an, dass die Verwaltung zu dem Beschluss bis zur Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II noch einige redaktionelle Ergänzungen über die Beratungsergebnisse bzw. über die Niederschrift zu dieser Sitzung zu Protokoll geben wird.

 

(Redaktionelle Anmerkung:

Hierbei handelt es sich um folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen:

Es liegt eine aktualisierte Übersichtskarte vor. Dieses betrifft die Anlage 1 mit Darstellung des Lageplans. Im Bebauungsplan (Blatt 1) wurde dieser Darstellung bereits berücksichtigt, allerdings wird der Nordpfeil durch diese Karte überdeckt. Entsprechend der Datumsangabe auf Blatt 1 ist dieses auch auf Blatt 2 anzugleichen. Zeichnerische oder inhaltliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind hiervon nicht betroffen

Folgende aktualisierte Planunterlagen werden daher zu Protokoll gegeben:

-         Aktualisierung des Lageplanes (Anlage 1)

-         Darstellung des Nordpfeil im Übersichtsplan auf Blatt 1 des Bebauungsplanes (Anlage 3_1)

-         Anpassung der Datumsangaben auf Blatt 2 (Anlage 3_2) des Bebauungsplanes entsprechend Blatt 1.)

 

Beschluss:

 

1.     Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/Westseite - Quartiere" soll in einem Teilbereich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB geändert werden. Der Bebauungsplan wird geändert, um die für den ZOB Opladen benötigte Verkehrsfläche zu erweitern und planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan wird grob umgrenzt:

 

       -    im Norden durch die als Querverbindung zum Bahnhof vorgesehene Bahnhofstraße,

       -    im Osten durch die geplante Europa-Allee,

       -    im Süden durch die geplante Querverbindung zwischen Bahnallee und der vorgesehenen Europa-Allee,

       -    im Westen entlang der Bahnallee und Goethestraße.

 

       Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2.    Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu der in der Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 208 B vorgebrachten Äußerung (Anlage 2 der Vorlage) wird gefolgt.

 

3.    Der Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/Westseite - Quartiere" 1. Änderung (Anlage 3.1 und 3.2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.    Der Entwurf ist mit Begründung und Immissionsgutachten (Anlage 6 der Vorlage) für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -