Nachtrag: 06.04.2018

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Rh. Scholz (CDU) regt an, unter Punkt 2 „Förderkriterien“ der Anlage zur Vorlage das Adjektiv „heimatbezogen“ mit aufzunehmen. Frau Holgersson (KSL) teilt mit, dass der Heimatbezug grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist und daher bereits berücksichtigt wird.

 

Rh. Scholz (CDU) spricht sich zudem für eine genaue Definition des Wortes „mehrjährig“ im ersten Satz „Mehrjährige Projekte sind förderfähig“ in Punkt 2.1 der Anlage zur Vorlage aus, damit sich keine Dauerförderungen derselben Projekte ergeben. Frau Holgersson (KSL) sieht eine solche feste Begrenzung auf lokaler Ebene als schwierig an und hält das in den aktuellen Richtlinien beschriebene Verfahren für sinnvoll.

 

Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos lässt zunächst über die Vorlage abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos über den folgenden durch Rh. Scholz (CDU) gestellten Antrag zu Punkt 4 „Verwendungsnachweise, förderungswürdige Leistungen“ der Anlage zur Vorlage als Antrag der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I an den Rat abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, bei Förderungen von Projekten auch außerhalb des Kulturbereiches (wie z. B. Jugend-, Sport- und Vereinsförderung) hinsichtlich der Einreichung von Verwendungsnachweisen analog den Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene zu verfahren, sofern dies realisierbar ist und keine anderweitigen Regelungen dem entgegenstehen:

 

Ab einer Fördersumme von 1.000 Euro ist das Einreichen eines Verwendungsnachweises zwingend erforderlich. Dieser muss bis maximal zwei Monate nach Abschluss des Projektes vorliegen. Er gibt Auskunft über die Verwendung des Zuschusses und enthält Kopien von Belegen über alle förderungsanerkannten Ausgaben.

 

Bei geringeren Fördersummen reicht die Abgabe einer Bestätigung über die zweckmäßige Verwendung der Gelder (vereinfachter Verwendungsnachweis). Die Verwaltung wird stichprobenartig Ausgaben und Einnahmen in diesen Fällen überprüfen. Belege sind daher bereitzuhalten und auf Anfrage in Form eines wie oben beschriebenen Verwendungsnachweises einzureichen.

 

- einstimmig -