Beschluss:
Der Verein „Leverkusener Bildungs-Center e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
- einstimmig -
Beschluss:
Der Verein „Leverkusener Bildungs-Center e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
- einstimmig -