Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Hillen (Kinder und Jugend) teilt mit, dass nach einer Absprache mit Frau Prüm (Stadtelternrat) auch die Pflege von Angehörigen als Kriterium zur Entscheidung über eine Aufnahme ergänzt wird.

 

Frau Prüm fragt, wo im Verfahren die Nachweise durch die Eltern erbracht werden und wie das Verfahren abläuft und an die Eltern kommuniziert wird.

 

Frau Hillen (Kinder und Jugend) schlägt vor, einen Verfahrensvorschlag auszuarbeiten, der ausweist, an welcher Stelle des Verfahrens die Eltern welche Angaben machen müssen. Dies wird dann mit dem Stadtelternrat besprochen und dann dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Frau Prüm bittet dies zu Protokoll zu nehmen.

 

Anschließend stimmt der Ausschuss über die Vorlage ab

 

Beschluss:

 

Die als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen werden beschlossen.

 

Die Kriterien werden um die Pflege von Angehörigen als Entscheidungskriterium über eine Aufnahme ergänzt


Begründung:

 

Die Vergabe der Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen erfolgt durch die Träger auf der Grundlage der Vormerkungen im Kita-Planer. Für die Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft (städt. Kitas) erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze konkret durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung.

 

In einer Entscheidung des OVG Münster vom 18.12.17 ist im Rahmen eines Rechtsstreits über die Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz beanstandet worden, dass nicht in jedem Einzelfall bei der Vergabe der Betreuungsplätze durch die jeweilige Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder der Nachweis geführt werden konnte, dass sachgerechte Entscheidungskriterien zugrunde gelegen hätten. Dies ist jedoch u. a. Grundlage für eine sachgerechte ermessensfehlerfreie Entscheidung für die Vergabe von Betreuungsplätzen in einer nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 betriebenen und geförderten Tageseinrichtung für Kinder.

 

Um hier zu der notwendigen diesbezüglichen Grundlage zu gelangen, sind die als Anlage 1 beigefügten Aufnahmekriterien für die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Leverkusen erarbeitet worden. Die Verwaltung sieht hierin einen Schritt in die richtige Richtung. Ob dieser Schritt letztendlich abschließend sein kann/wird, bleibt abzuwarten. In einem evtl. Verwaltungsrechtsstreitverfahren über die Vergabe von Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen wird ggf. gerichtlich abgewogen, ob innerhalb dieser Vergabekriterien evtl. nach wie vor zu viel Ermessenspielraum bei der Entscheidung für die jeweilige Leitung einer städt. Kita nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu sehen ist. Die Verwaltung möchte jedoch angesichts der guten Erfahrungen mit der bisherigen Platzvergabe vor Ort, unter Berücksichtigung sowohl der persönlichen Kriterien der Eltern/Erziehungsberechtigten des aufzunehmenden Kindes, wie der Altersmischung, geschlechterspezifischen und sozialen Altersmischung etc., bei der dezentralen Vergabe der Betreuungsplätze verbleiben.

 

Weiterhin lässt das Urteil des OVG Münster offen, ob die einheitlichen Vergabekriterien nur für die städt. Kitas Geltung haben können, oder ob hier auch die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft freier Träger einzubeziehen sind. Die Verwaltung sieht hier allerdings derzeit angesichts der den freien Trägern nach dem Sozialgesetzbuch VIII gesetzlich eingeräumten Trägerautonomie keine Grundlage für eine entsprechende verbindliche Vorgabe für die Vergabe der Betreuungsplätze in den dortigen Einrichtungen.

 


- einstimmig -